Coronavirus: Häufig gestellte Fragen zur Impfung


Coronavirus:

Häufig gestellte Fragen zur Impfung

Wir haben in Deutschland mit der Impfung begonnen. Spannend, auch für Sie als Flexworker. Hier können Sie die häufig gestellten Fragen und Antworten zur Impfung nachlesen. Ist Ihre Frage nicht aufgeführt? Ist Ihre Frage nicht dabei? Sprechen Sie uns gerne an.

 

1. Kann mich der Personaldienstleister Bergland oder der Kunde fragen, ob ich geimpft worden bin?


Nein, diese Frage dürfen wir nicht stellen. Es ist uns auch nicht erlaubt, diese Informationen aufzuschreiben oder an den Kunden weiterzugeben.

 

2. Kann  der Personaldienstleister Bergland oder der Auftraggeber mich zur Impfung verpflichten?

Nein, Sie entscheiden selbst, ob Sie sich impfen lassen. Wir oder der Aufgraggeber können Sie nicht dazu verpflichten. Der Zweck der Impfung ist, dass Sie sich vor dem Virus schützen.

 

3. Sollte ich getestet werden, wenn ich irgendwelche Symptome habe, nachdem ich geimpft worden bin?

Ja, dann sollten Sie sich auch testen lassen. Nach der zweiten Impfung sind mehr als 90% der Menschen gegen Corona geschützt. Das Risiko, nach der Impfung an Corona zu erkranken, ist gering, aber dennoch vorhanden.

 

4. Muss ich die Maßnahmen trotzdem befolgen, wenn ich geimpft worden bin?

Ja, es gelten alle Grundregeln, auch nach der Impfung.

 

5. Ich lebe in Deutschland und arbeite in den Niederlanden. Benötige ich einen negativen Coronatest?


Ab dem 6. April 2021 gelten weitere Einreisebeschränkungen für Deutschland:

  • Vor der Ankunft müssen Sie sich über eine spezielle Website registrieren;
  • Sie müssen in der Lage sein, eine Bescheinigung für einen negativen Coronatest vorzulegen;
  • Und es gibt eine Quarantäneperiode.

Für Grenzgänger gilt eine wichtige Ausnahme: Sie müssen bei der Einreise nach Deutschland einen Negativtest vorlegen, das Testergebnis bleibt jedoch 72 Stunden gültig. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie sich alle drei Tage testen lassen müssen. Die Registrierungspflicht und der Quarantänezeitraum gelten nicht. Um ein Zertifikat für einen Negativtest zu erhalten, können Sie sich in der Regel einmal pro Woche kostenlos in Deutschland testen lassen.

Sind Sie Grenzgänger? Dann müssen Sie ein Dokument bei sich haben, das zeigt, dass Sie Grenzgänger sind. Die deutschen Behörden haben hierfür keine Bedingungen gestellt. Ein Vertrag, ein Lohnzettel, ein kürzlich erhaltener Brief mit dem Logo des Unternehmens, für das Sie arbeiten. Solange es plausibel ist, dass Sie in diesem Unternehmen arbeiten. Dasselbe gilt für die Angabe, dass Sie in Deutschland leben.

6. Ich lebe und arbeite in den Niederlanden, muss aber manchmal/regelmäßig in Deutschland sein. Benötige ich einen negativen Coronatest?


Ab dem 6. April 2021 gelten weitere Einreisebeschränkungen für Deutschland:

  • Vor der Ankunft müssen Sie sich über eine spezielle Website registrieren;
  • Sie müssen in der Lage sein, eine Bescheinigung für einen negativen Coronatest vorzulegen;
  • Und es gibt eine Quarantäneperiode.

Sie reisen in Deutschland zur Arbeit, bleiben aber weniger als 72 Stunden hier? Dann benötigen Sie keine Bescheinigung für ein negatives Testergebnis. Wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten werden, müssen Sie sich vor Ihrer Ankunft in Deutschland auf einer speziellen Website anmelden: einreiseanmeldung.de. Diese Registrierung müssen Sie selbst vornehmen.

Sie müssen ein Dokument bei sich haben, aus dem hervorgeht, dass Sie zum Arbeiten in Deutschland sind. Die deutschen Behörden haben hierfür keine Bedingungen gestellt. Ein Vertrag, eine Gehaltsabrechnung, ein kürzlich erhaltener Brief mit dem Logo der Firma, für die Sie arbeiten. Solange es plausibel ist, dass Sie für diese Firma arbeiten.

 

Möchten Sie mehr über Impfungen erfahren?

Möchten Sie mehr über die Impfung gegen COVID-19 erfahren? Dann besuchen Sie die Website des Auswärtigen Amtes.

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